Ich habe im Jahr 2000 meinen Anteil an einer großen Orthopädischen Gemeinschaftspraxis in Idar-Oberstein abgegeben, weil die durch die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) getaktete Minutenmedizin nicht mehr mit meinem Verständnis und meiner Interpretation des „Berufsbildes Arzt“ vereinbar war.
Die von mir heute praktizierte Biologische Medizin liegt außerhalb des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen, da ich ausschließlich auf privater Basis arbeite. Es besteht deswegen meinerseits kein Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, ich rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GÖÄ) ab, wie es der Gesetzgeber in diesem Fall vorschreibt.
Wenn Leistungen, die ich erbringe, nicht in der GOÄ enthalten sind, werden diese dann nach dem Hufeland Leistungsverzeichnis (besonderes Verzeichnis für Leistungen anerkannter alternativer Verfahren, die durch die ärztlichen Fachgesellschaften empfohlen werden) abgerechnet.
Das heißt konkret:
- Sie erhalten immer von uns oder unserer Abrechnungsstelle PVS eine GOÄ-konforme Rechnung, die Sie dann begleichen.
- Sollten Sie privat versichert sein, können Sie diese Rechnung bei Ihrer Privaten Krankenkasse einreichen und erhalten nach Ihren individuellen Vertragsbestimmungen volle oder auch eine Teilerstattung.
- Als gesetzlich Versicherte/r, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung meiner Rechnung.
Wenn Sie meine Praxis zum ersten Mal besuchen, können Sie telefonisch und auch schriftlich den Kostenrahmen für den Erstkontakt, der im Durchschnitt eine Stunde dauert, erhalten.